Satzung

Die Stadt Geisingen  hat nach dem Feuerwehrgesetz den örtlichen Brandschutz und die örtliche Allgemeine Hilfe als Selbstverwaltungsangelegenheit sicher zu stellen. Die Aufstellung einer Freiwilligen Feuerwehr ist somit eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Die Freiwillige Feuerwehr nimmt hoheitliche Aufgaben wahr und ist deshalb im aktiven Bereich eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde.

Gerade im ländlichen Bereich hat die Feuerwehr einen hohen Stellenwert. Bürger der Gesamtstadt leisten freiwillig und ehrenamtlich Ihren Dienst in ihrer jeweiligen Ortsteilfeuerwehr. Ihre Aufgabe ist es, bei Bränden oder Unfällen Hilfe zu leisten und Menschen, Tiere sowie Sachwerte zu schützen (Retten, Bergen, Löschen, Schützen). Innerhalb der Ortsteile der Stadt Geisingen sind die Feuerwehren bedeutende Gemeinschaften sowie wichtige Kulturträger. Sie stellen aber auch ein Bindeglied zwischen den Generationen dar. Sowohl Jüngere als auch Ältere können sich in der Feuerwehr aktiv und/oder passiv engagieren.

Oftmals werden die Freiwilligen Feuerwehren jedoch mit den vielen anderen örtlichen Vereinen, die auch ehrenamtliche Arbeiten leisten, gleichgestellt. Allerdings obliegt den Mitgliedern der Einsatzabteilungen eine höhere Verantwortung, sodass eine Gleichstellung kaum möglich ist. Personen, die tatsächlich die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr in Anspruch nehmen müssen, merken nicht, dass die Einsätze von ehrenamtlichen Kräften und nicht von Berufsfeuerwehrleuten geleistet werden. Aufgrund eines sehr optimalen Ausbildungsstandes kann den betroffenen Personen schnell und professionell geholfen werden. Zudem übernehmen die Einsatzkräfte den Dienst nicht nur für einen bestimmten Zeitraum, sondern rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Um einen optimalen Ausbildungs- und Ausrüstungsstand zu erreichen, gehört die Erarbeitung sowie die regelmäßige Fortschreibung eines Feuerwehrbedarfsplanes zu der Aufgabe der Gemeinde. Dieser wird in Abstimmung mit dem Landkreis aufgestellt. Mit Hilfe des Plans werden die örtlichen Risiken ermittelt und darauf bezogen der Ausbildungs- und Ausrüstungsstand überprüft und falls notwendig angepasst. Orientiert an diesen Ausführungen soll eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufgestellt und mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie der technischer Ausrüstung ausgestattet werden.

Desweiteren verfügt die Freiwillige Feuerwehr über eine ensprechende Satzung sowie Kosten- und Entschädigungssatzung.

Diese finden Sie hier:

SATZUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR GEISINGEN

KOSTENORDNUNG

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG